The German Government has in May 2011 published an answer to our Petition here.
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss 03.09.2008
Petition zum „Aufstiegsstipendium“ bei einem Studium an der britischen Open University
(am 12.09.2008 unter dem Aktenzeichen Pet 3-16-30-213-042543 angenommen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Email vom 8.11.2001 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mitgeteilt, dass „selbstverständlich“ ein Studium an der britischen Open University, der größten britischen Universität (www.open.ac.uk), im Rahmen des Bafög gefördert werden kann.
Mit Schreiben vom 16.05.2008 (siehe Anlage) hat die Kultusministerkonferenz (KMK) mitgeteilt, dass die akademischen Bachelor-Abschlüsse der britischen Open University mit deutschen akademischen Abschlüssen vergleichbar sind – der für Studierende relevante Punkt.
Auch in der Datenbank „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der KMK wird die Open University als „Hochschule, H+“ geführt und damit identisch mit der Klassifikation der Universitäten Oxford und Cambridge.
Mit Email vom 29.08.2008 hat das BMBF nun mitgeteilt, dass (siehe letzten Absatz der Email) es sich „bei der Open University um keine gleichwertige Hochschule“ handelt, „mit der Folge, dass dort immatrikulierte Auszubildende weder Fördermittel aus dem Programm Aufstiegsstipendium noch gesetzliche Leistungen nach dem BaföG erhalten können“.
Es stellen sich daher nun folgende Fragen bzw. Probleme, die der Ausschuss bitte klären möge:
Welche aktuellen Änderungen liegen vor, dass nach Ansicht des BMBF und in Abweichung der Aussage der KMK ein Studium an der britischen Open University nicht mehr als mit einem deutschen akademischen Studium vergleichbar sein soll?
Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass inzwischen bereits BA/BSc-Absolventen der britischen Open University an deutschen Universitäten (z.B an der Universität Frankfurt am Main; diese Universität ist bei der Auswahl der Studierenden nach eigener Aussage sehr wählerisch) zu einem Masterstudium angenommen worden sind.
Sofern die Ansicht des Bundes von der Einschätzung der KMK so gravierend abweicht wie in der aktuellen Email des BMBF geschehen, ergibt sich die Situation, dass sehr viele der mehr als 1.000 Absolventen und der derzeit mehr als 1.300 Studenten der britischen Open University die es in Deutschland gibt, sich – da dann kein mit einem deutschen Studium vergleichbarer Abschluss vorhanden ist – auf das „Aufstiegsstipendium“ bewerben können.
Ist dies vom BMBF bzw. dem Deutschen Bundestag erkannt worden? Ist dies politisch so gewollt? Etliche OU-Absolventen würden die Chance gerne nutzen, und so auch noch an einer deutschen Universität – mit Mitteln des BMBF gefördert – studieren wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Jauernig
___________________________________________________________________
NEW NEW NEW NEW NEW NEW NEW NEW NEW
Requests of the Liberal party at the "Deutscher Bundestag" (excerpts) concerning OU studies in Germany
Deutscher Bundestag
16. Wahlperiode
der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper..., Dr.
Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Tatsächlich ist die Quote der beruflich Qualifizierten, die ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ein Studium in Deutschland aufnehmen sehr gering. Während in Großbritannien rund 15 Prozent der Studienanfänger als „Quereinsteiger“ gelten liegt, laut Statistischem Bundesamt, der Anteil in Deutschland unter einem Prozent. Es handelt sich gerade einmal um 9.700 „beruflich Qualifizierte“ bei ca. bei über 1,9 Millionen Studierenden insgesamt (vgl. Statistisches Bundesamt). Es stellt sich jedoch die Frage, ob und inwiefern das Instrument „Aufstiegsstipendium“ genügt, um das Anliegen in spürbarem Maße zu befördern und welche weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahme eines Studiums erforderlich wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
...
17. Inwiefern erachtet die Bundesregierung Konzepte analog des „Open University“-Modells als zukunftsweisend, gerade mit Blick auf die Qualifizierung von Personen ohne Hochschulzulassung? Welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
...
Berlin, den 31. Oktober 2008
Answer of the Bundesregierung from November 30 2008 (Drucksache 16/10753)
NebendenBemühungenderLänderzurVerständigungaufgemeinsameMindestanforderungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sind auch Konzepte wie die „Open University“ geeignet, bessere Aufstiegswege für eine größere Zahl von beruflich Qualifizierten zu eröffnen. Wie die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gezeigt haben, kann hierdurch ein deutlicher Fortschritt zur Verbesserung des Übergangs zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung erzielt werden. Im Rahmender „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ beabsichtigen Bund und Länder im Jahr 2010 einen Wettbewerb „Lebenslange wissenschaftliche Qualifizierung“ (Arbeitstitel) zu starten, durch den u.a. die Integration von beruflich Qualifizierten in die Hochschulbildung erhöht werden soll.
The full answer to the request of the FDP Fraktion can be found here
__________________________
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11461
16. Wahlperiode 17. 12. 2008
Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, ...,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Open University – Förderung und Förderfähigkeit des freien Hochschulzugangs
Das „Open-University“-Modell, welches auf den grundlegenden Ansätzen und Erfahrungen der 1969 gegründeten Open University (OU) in Großbritannien aufbaut, erfreut sich zunehmender Beliebtheit – auch außerhalb des Vereinigten Königreichs. Das Konzept sieht vor, dass Kurse, Zertifikate, Diploma und Universitätsabschlüsse wie BA, MA oder MBA im Fernstudium angeboten werden und auch für Personen ohne formalen Bildungsabschluss zugänglich sind. Die OU ist mittlerweile auch in Deutschland anerkannt und die Universität Hamburg hat bereits 1996 einen Kooperationsvertrag mit der Open University unterzeichnet. Auch die Friedrich-Schiller-Universität Jena hält ein derartiges Angebot vor. Seither informiert u. a. die Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung über Studienangebote der OU und koordiniert Veranstaltungen für Interessenten und Studierende. Derzeit sind etwa 1 800 in Deutschland wohnhafte Studierende an der Open University eingeschrieben.
„Open-University“-Modelle eignen sich in idealer Weise dazu, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu eröffnen und die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu stärken.
Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage der Fraktion der FDP, „Wie die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gezeigt haben, kann hierdurch ein deutlicher Fortschritt zur Verbesserung des Übergangs zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung erzielt werden“ (Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“; Bundestagsdrucksache 16/10753). In diesem Zusammenhang bekundete die Bundesregierung ihre Absicht, im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ den Wettbewerb „Lebenslange wissenschaftliche Qualifizierung“ auf den Weg zu bringen, welcher u. a. die Integration von beruflich Qualifizierten in die Hochschulbildung erhöhen soll.
Drucksache 16/11461 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern hält die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung des Europarechts und der Äußerung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Jahr 2001 an die britische Open University –
Fernstudiengänge an Hochschulen der EU-Mitgliedstaaten für BAföG-förderfähig?
2. Inwiefern hält die Bundesregierung, gerade auch vor dem Hintergrund der Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung (Bundestagsdrucksache 16/10753)“, Fernstudiengänge an Hochschulen im Rahmen des „Aufstiegsstipendiums“ für förderfähig?
3. Welche Gründe führt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der zunehmenden Möglichkeit bei Universitäten Präsenzveranstaltungen auch (bei persönlicher Abwesenheit) „online“ zu sehen – für eine Unterscheidung in (förderfähiges) Präsenzstudium im EU-Ausland und (ggf. nicht förderfähiges) Fernstudium im EU-Ausland an?
4. Hält die Bundesregierung die Entwicklung von deutsch-britischen Fernstudiengängen im Rahmen der Förderung durch den DAAD auch dann für förderfähig, wenn diese Fernstudiengänge für Personen (In- und Ausländer) ohne Hochschulzugangsberechtigung „nur“ zu einem britischen Bachelorabschluss führen?
Mit welcher Begründung?
5. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob und inwieweit die Studierneigung bei „älteren“ Menschen durch ein Studienangebot analog des OU-Modells gesteigert werden könnte?
Welche Informationen liegen vor?
6. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das Informationsportal des DAAD zu erweitern, um im Ausland ansässige Bildungsinländer (z. B. mit Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer) auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, ohne Abitur und im Rahmen eines Online-Angebots in Deutschland studieren zu können?
7. Hält es die Bundesregierung für geboten, dass die Angebote der Open Universities im EU-Ausland im Rahmen des DAAD-Online-Angebotes dargestellt werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung diesbezüglich eine Handlungsnotwendigkeit?
8. Inwiefern wären einzelne Bundesländer im Rahmen der jeweiligen Hochschulgesetzgebung und der länderübergreifenden Vereinbarungen in der Lage, einen völlig offenen Hochschulzugang analog des „Open University
Konzepts“ umzusetzen? Würde die Bundesregierung einen solchen Schritt begrüßen und unterstützen?
9. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und praktikabel, bei der Entwicklung englischsprachiger BA-Studiengänge künftig verstärkt mit englischsprachigen Fernuniversitäten zu kooperieren, auch um kostenintensive technische Doppelentwicklungen im Bereich des E-Learning zu vermeiden? Welche Gründe kann die Bundesregierung für diese Annahme aufführen?
10. Inwiefern hält es die Bundesregierung für angebracht, dass auch Hochschulen bzw. Hochschullehrer, auch aus dem EU-Ausland, beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für ein Aufstiegsstipendium vorschlagen können?
11. Inwiefern könnten Angebote der Open Universities dem Anliegen entsprechen, duale Karrieren im Spitzensport zu fördern, gerade indem E-Learning und Blended-Learning an ausgewählten Hochschulen durchgeführt und gefördert werden, ohne eine dauerhafte Präsenz erforderlich zu machen?
12. Wird die Bundesregierung – wie im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/10882) gefordert – Modellprojekte an ausgewählten Hochschulen im Bereich des E-Learning und Blended-Learning „ohne dauernde Präsenzpflicht“ fördern? Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und ab wann?
13. ...
14. ...
15. ...
Wie wird die Auffassung der Bundesregierung begründet?
Berlin, den 17. Dezember 2008
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion
The ANSWER of the Bundesregierung can be found here